Damit Sie Ergotherapie oder Logopädie erhalten und Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, benötigen Sie ein Rezept. Dieses wird von Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten auf dem offiziellen Formular („Heilmittelverordnung“) ausgestellt.
Zum Beispiel:
Ihr Hausarzt
Fachärzte wie Neurologen, Kinderärzte, Psychiater, Orthopäden oder HNO-Ärzte
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (für Ergotherapie)
Voraussetzung ist immer, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Damit die Krankenkasse die Therapie bezahlen kann, braucht das Formular einige wichtige Angaben:
✔ Ihre persönlichen Daten
✔ Ihre Krankenkasse
✔ Eine medizinische Diagnose
✔ Die verordnete Therapie (z.B. Ergotherapie oder Logopädie)
✔ Ziele der Behandlung
✔ Wie viele Termine Sie bekommen und wie oft pro Woche
✔ Datum und Unterschrift des Arztes
👉 Wichtig: Die Behandlung sollte innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Bei Sonderfällen ist der späteste Behandlungsbeginn kürzer angesetzt.
Falls nötig, kann der Arzt außerdem ankreuzen:
Hausbesuch, wenn Sie nicht in die Praxis kommen können
Therapiebericht, wenn ein Bericht zurück an den Arzt gewünscht ist
Bei bestimmten Erkrankungen kann ein langfristiger Heilmittelbedarf gelten. Dann sind besondere Genehmigungen meist nicht nötig. Fragen Sie hierzu Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, ob dies bei Ihnen in Frage kommt.
